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Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO
Wer personenbezogene Daten verarbeitet und dadurch die Rechte von Personen gefährden könnte, muss seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Dabei handelt es sich um eine systematische Risikoanalyse, die bereits vor Inbetriebnahme einer Datenverarbeitung zu erstellen ist und zum Ziel hat, etwaige Gefahren zu erkennen, diese in ihrer Tragweite zu bewerten und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Dieses ...

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